Klicken auf den Buchstaben des gesuchten Polit-Begriffes

Das Kopieren des folgenden Lexikons ist nur für Unterrichtszwecke erlaubt.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

 

Einfache Anfrage
Sie wird schriftlich verfasst und fordert von der Regierung bis zur nächsten Session eine – ebenfalls schriftliche – Auskunft zu einer Bundes- resp. Stadtangelegenheit. Erklärt das Büro des Rats, in dem die Anfrage erfolgt, diese als dringlich, muss sie der Bundesrat resp. der Gemeinderat noch in derselben Session beantworten. [top]

EVP
Die Evangelische Volkspartei ist ein Zusammenschluss von Menschen, die als Christen ihre politische Verantwortung erkannt haben und sie in Gemeinde, Kanton, Bund und in den weltweiten Zusammenhängen wahrnehmen wollen. Als Partei unter anderen erhebt die EVP nicht den Anspruch, den evangelischen Standpunkt allein zu vertreten. [top]

Evangelisch
Das Evangelium nimmt Wert und Würde des Menschen ernst. Es wendet sich gegen jede Bevormundung des Gewissens und schärft es für die soziale Verantwortung. Dies verpflichtet uns zu einem verantwortungsvollen politischen Handeln. Das Evangelium ist kein Programmersatz, keine Ideologie und auch kein fixfertiges Rezeptbuch. Das Paradies auf Erden ist politisch nicht machbar! [top]

Exekutive
Die Exekutive (von lat. 'exsequi' = ausführen, auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung). Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet. In der Schweiz ist die Exekutive auf Bundesebene der Bundesrat, bestehend aus 7 Mitgliedern. Auf kantonaler Ebene bildet der Regierungsrat (in gewissen Kantonen auch Staatsrat genannt) die ausführende Gewalt. Dieser Rat besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Auf Gemeindeebene ist der Gemeinderat (oder auch Kleiner Stadtrat) die Exekutive. [top]

Fragestunde
Jedes Ratsmitglied (Nationalrat, Stadtrat) kann dem Bundesrat resp. Gemeinderat eine kurze schriftliche Frage stellen, die mündlich beantwortet wird. Wer eine Frage gestellt hat, kann auf die Antwort mit einer mündlichen Zusatzfrage reagieren, die auf der Stelle zu beantworten ist. Nicht allein Ratsmitglieder, sondern auch Kommissionen können parlamentarische Initiativen einreichen; bei Motionen und Postulaten gilt dies zusätzlich auch für Fraktionen. [top]

Föderalismus
Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten. Die übergeordnete Stelle belässt der unteren Stufen alle Aufgaben, die diese erfüllen kann (Subsidiarität) und greift nur ergänzend oder fördernd ein. Der Föderalismus soll die politische Einheit eines Staates trotz geographischer, ethischer, religiöser und kultureller Vielfalt bewahren und die Benachteiligung von Minderheiten möglichst vermeiden. In der Schweiz ist der Föderalismus auf Bundesebene berücksichtigt durch den Ständerat und das Ständemehr bei gewissen Abstimmungen. [top]

Fraktion
Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten PolitikerInnen zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament oder anderen politischen Gremien, wie z. B. einem Gemeinderat. Im schweizerischen Parlament bilden mindestens fünf Abgeordnete eine Fraktion (im Stadtrat von Thun reichen vier Abgeordnete), wobei deren Mitglieder auch verschiedenen Kammern (National- bzw. Ständerat) angehören können. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, Mitglieder in die Kommissionen zu entsenden. Für den Parlamentsbetrieb sind die Fraktionen und nicht etwa die politischen Parteien massgebend, die nirgends in den Parlamentsgesetzen vorkommen. Fraktionszwang ist in der Schweiz untersagt und kann auch de facto nur wenig effizient ausgeübt werden. Die Mitglieder der Fraktionen – vor allem derjenigen, die in der Mitte des politischen Spektrums stehen - machen von diesem Recht regen Gebrauch. [top]

GATT
General Agreement on Tarifs and Trade. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen. Ziel: Weltweite Durchsetzung des Freihandels. Heutige Nachfolgeorganisation: WTO (World Trade Organisation). [top]

Initiative
Die Initiative (= Volksbegehren) stellt das Recht der Stimmbürgerschaft dar, durch die Unterschriftensammlung (100'000 in 18 Monaten) einen neuen Verfassungsartikel vorzuschlagen, welcher der Volksabstimmung unterbreitet werden muss. Für die Annahme einer Initiative sind das Volksmehr und das Ständemehr erforderlich. [top]

Interpellation
Sie verpflichtet den Bundesrat oder Gemeinderat zur – in der Regel – schriftlichen Stellungnahme zu wichtigen Vorkommnissen in der Politik oder der Verwaltung. Ist das interpellierende Ratsmitglied von der Antwort nicht befriedigt, kann es die Diskussion vor dem Rat verlangen, an der dann auch das zuständige Mitglied des Bundesrats teilnehmen muss. Ob es zu einer Diskussion kommt, entscheidet der Rat, und das Ratsbüro befindet darüber, ob eine Interpellation dringlich ist – also möglichst noch in der gleichen Session behandelt werden soll. [top]

Judikative
Die Justiz (auch Juristik genannt) ist das staatliche Rechtswesen. Im System der staatlichen Gewaltenteilung wird der Begriff auch synonym für die Judikative (Rechtsprechung) als dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive verwendet. Er ist abgeleitet von der römischen Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit. [top]

Legislative
Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz; auch gesetzgebende Gewalt) ist in einem Staat eine der drei Gewalten neben Exekutive und Judikative. Als vierte nichtstaatliche Gewalt wird sehr oft die mediale Gewalt genannt, hier haben die Medien die Aufgabe die drei staatlichen Gewalten zu überprüfen. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich: kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie steht die Legislative den Parlamenten zu. Der Parlamentsabsolutismus verändert das Gleichgewicht der Staatsgewalten aber. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt deshalb im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).

In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat. Auf Kantonsebene bildet der Kantonsrat (je nach Kanton auch Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die Gemeindeversammlung (je nach Gemeinde auch Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat oder Grosser Stadtrat genannt). [top]

Majorzwahl
Majorzwahl bezeichnet die in der Schweiz übliche Mehrheitswahl. Auch der Wahlmodus bei den parlamentarischen Wahlen zum Bundesrat kann als Majorz bezeichnet werden, allerdings wird dort ein Sitz nach dem anderen bestellt. Gewählt wird nur, wer ein absolutes Mehr (Anzahl gültiger Stimmen geteilt durch zwei plus eins) erreichen kann. Werden nicht alle Sitze besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt in dem der- oder diejenigen Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind. So funktioniert die Majorzwahl. Die Majorzwahl ist ein wesentlich einfacheres System als die Proporzwahl. Es bekommt immer der Kandidat oder die Kandidatin das Amt, der oder die die meisten Stimmen erhält, im Gegensatz zur Proporzwahl, wo zuerst nach Parteien ausgezählt wird. Im typischen Schweizer Majorz gibt es zwei Wahlgänge: Im ersten zählt das absolute Mehr, im zweiten das relative. Nach dem ersten Wahlgang können sich Kandidaten zurückziehen; es ist aber auch möglich, dass ein neuer Kandidat aufgestellt wird (etwa weil ein Kandidat im ersten Wahlgang so schlecht abgeschnitten hat, dass die Partei ihren Kandidaten wechselt). Die Bundesratswahl verwendet ein leicht abgeändertes Verfahren: In den ersten zwei Wahlgängen ist die Wahl frei, jeder Schweizer mit passivem Wahlrecht kann gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang zählen nur noch Stimmen für Kandidaten, die in den ersten zwei Wahlgängen bereits Stimmen erhalten haben; ausserdem wird in jeder Runde der Kandidat mit den wenigsten Stimmen "entfernt", bis ein Kandidat mit absolutem Mehr gewählt ist. Der Nachteil ist, dass kleine Parteien oft nur wenige Sitze erhalten, siehe Mehrheitswahl. [top]

Motion
Sie verlangt vom Bundesrat oder auch dem Gemeinderat, dass er ein Gesetz oder einen Bundesbeschluss ausarbeitet oder eine bestimmte Massnahme ergreift. Dieser Auftrag ist zwingend, wenn ihm beide Räte zustimmen. Grundsätzlich darf eine Motion nicht in den eigentlichen Kompetenzbereich des Bundesrats eingreifen. Für derartige Vorstösse hat der Ständerat - nicht aber der Nationalrat – das neue Mittel der Empfehlung geschaffen. Eine Motion kann von einem der Räte in die abgeschwächte Form eines Postulats umgewandelt werden; allerdings nur mit dem Einverständnis des Motionärs respektive der Motionärin. [top]

Parlamentarische Initiative
Sie ermöglicht den Räten, eigenständig Vorschläge zur Verfassung, zu Gesetzen sowie zu Bundesbeschlüssen einzubringen. Dazu gibt es zwei Wege: Entweder reicht ein Ratsmitglied einen ausformulierten Entwurf ein, oder es beantragt in einer allgemeinen Anregung, ein Verfassungsartikel, ein Gesetzestext oder ein Beschluss sei zu ändern oder solle neu ausgearbeitet werden. Wenn der Rat, in dem die parlamentarische Initiative eingereicht wird, dieser zustimmt, kommt der Entwurf anschliessend im zweiten Rat zur Debatte und zur Abstimmung. [top]

Parlametarische Vorstösse
Jedes Mitglied des National- und des Ständerates oder auch Stadtrates kann in den Sessionen das Wort ergreifen und Anträge stellen. Es hat eine Reihe von unterschiedlich wirksamen Möglichkeiten, etwas in seinem Sinn (und demjenigen seiner Wählerschaft) zu bewegen. [top]

Politik
Der Begriff Politik wird aus dem griechischen Begriff Polis für Stadt oder Gemeinschaft abgeleitet. Politik ist das Öffentliche: Die zielgerichteten Handlungen und Ordnungen, die allgemein verbindlichen Regeln sozialer Gemeinschaften oder eines oder mehrerer Staaten bestimmen. Es sind menschliche Vorstellungen zur Gestaltung der gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse, die jeder Mensch durch Vernunft, Religion, Emotion und andere Erkenntnisquellen entwickeln und formulieren kann. Nach Thomas Meier ist Politik definiert als „Gesamtheit aller Aktivitäten zur Vorbereitung und Herstellung gesamtgesell- schaftlich verbindlicher und/oder am Gemeinwohl orientierter und der ganzen Gesellschaft zu gute kommender Entscheidungen“. Nach einer moderneren Modellvorstellung (Politikwissenschaft) werden „die Paradigmen der Integrationswissenschaft und der Demokratiewissenschaft heute zunehmend durch die Teilung der Disziplin Politikwissenschaft in die Teildisziplinen Polity, Politics und Policy ersetzt“. Allgemein bezeichnet Politik einen Prozess mit dem Ziel, zu allgemein verbindlichen Entscheidungen zu kommen, indem sich mehrere Interessengruppen, Parteien, Organisationen oder Personen gezielt daran beteiligen. Politische Vorstellungen werden durch demokratische Legitimierung der Mehrheit des Volkes verbindliches Recht des Staates. Fälschlicherweise wird Politik oft lediglich auf Parteien, Politiker und Entscheidungen, die für einen Staat oder mehrere Staaten (Internationale Politik) gelten, bezogen. Politik bestimmt jedoch auch die Beziehungen einzelner gesellschaftlicher Gruppen, Unternehmen und Organisationen zueinander. Ebenso betreiben auch Gruppen mit verschiedenen Interessen innerhalb einer Organisation durch gezieltes Argumentieren und Agieren Politik, um ihre Ziele zu erreichen. Politik hat naturgemäss mit Machteinfluss zu tun. Dieser Einfluss kann positiv wie negativ verwendet werden. Politik im Staat ist erst möglich, wenn der Staat die wesentliche Machtfunktion inne hat (Machtmonopol) und die Menschen durch die erzwungene Teilnahme am Staat bindet. Der Erfolg dieser Politik misst sich im Ansammeln von Macht (zum Beispiel Wählerstimmen). Der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Politik widmet sich die Politikwissen- schaft. [top]

Posulat
Es beauftragt den Bundesrat oder Gemeinderat zu prüfen, ob es in einem bestimmten Fall ein Gesetz, einen Beschluss oder eine Massnahme braucht. Ein Postulat kann auch die Ausarbeitung eines Berichts verlangen. Für die Überweisung eines Postulats an die Regierung genügt die Zustimmung eines der beiden Räte, resp. des Stadtrates. [top]

Proporzwahlen
Die Proporzwahl ist eine in der Schweiz übliche Wahlart. Es handelt sich um eine Verhältniswahl, mit deren Hilfe die Legislative und seltener auch die Exekutive gewählt werden. Die Sitze werden im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen verteilt. Verteilung der Sitze (Mandate). Beim Proporzwahlverfahren wird ermittelt, wie viele Stimmen einer Partei zufallen. Die sogenannten 'Parteistimmen' setzen sich aus den 'Kandidatenstimmen' und den 'Zusatzstimmen' zusammen. Als Kandidatenstimmen zählen alle Stimmen, welche für Kandidaten der jeweiligen Partei abgegeben wurden. Trägt der Wahlzettel eine Parteibezeichnung, zählen auch alle leeren oder durchgestrichenen Stimmen für die Partei. Solche Stimmen werden als Zusatzstimmen bezeichnet. Wenn der Wahlzettel keine Parteibezeichnung trägt, gehen leere oder durchgestrichene Stimmen verloren. Für die Verteilung der Sitze wird die Anzahl aller Parteistimmen durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze + 1 geteilt um die sogenannte 'Verteilerzahl' zu ermitteln. Die Parteistimmen einer Partei geteilt durch die Verteilerzahl ergeben die Anzahl Sitze, die einer Partei zustehen. Innerhalb jeder Partei werden diese Sitze von den Kandidaten mit den meisten Parteistimmen besetzt. Durch dieses System können nicht alle Mandate verteilt werden. Die Restmandate werden vergeben, indem die Anzahl der Parteistimmen durch die Anzahl der erhaltenen Sitze + 1 dividiert werden.

Das Restmandat geht an die Partei mit dem grössten Quotienten. Bei diesem Prozess spielen 'Listenverbindungen' eine wichtige Rolle. Dabei werden die Resultate der verbundenen Parteien zusammengezählt und daraus der Quotient ermittelt. So können die Reststimmen besser ausgenutzt werden. Innerhalb der verbundenen Parteien geht das Mandat dann an diejenige Person, die am meisten Kandidatenstimmen auf sich vereinigt, aber bisher noch kein Mandat erhalten hat.

Regeln von Proporzwahlen:
Die Wähler müssen vorgedruckte Wahlzettel verwenden, sie können aber zwischen vorgedruckten Listen der Parteien und leeren Wahlzetteln wählen. Beide können handschriftlich verändert werden.

Die Wähler haben dabei folgende Möglichkeiten:

  • vorgedruckten Wahlzettel unverändert belassen
  • Personen auf einem vorgedruckten Wahlzettel streichen
  • panaschieren, d.h. Kandidaten einer anderen Partei auf eine vorgedruckte Liste einer anderen Partei schreiben (nicht bei allen Wahlen)
  • kumulieren, d.h. Kandidaten zweimal aufführen (nicht bei allen Wahlen)
  • leere Wahlzettel verwenden. Wird die Liste mit einem Parteinamen ge- kennzeichnet, gehen alle leeren Zeilen als Parteistimmen als Zusatzstimmen an die genannte Partei. Andernfalls verfallen die Stimmen. Sie werden überhaupt nicht berücksichtigt.

Änderungen und Ergänzungen auf Wahlzetteln müssen von Hand vorgenommen werden. Alle Änderungen müssen eindeutig sein, d.h. der Kandidat muss mit Name und Vorname, bei Verwechsulungsgefahr sogar mit Beruf und Adresse etc., genau bezeichnet werden. Es dürfen höchstens so viele Kandidaten aufgeführt werden, wie Sitze zu vergeben sind. Überzählige Namen werden von unten her gestrichen. Gültig sind nur Stimmen für Kandidaten, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel stehen. Stimmen für andere Personen werden nicht gezählt. Wahlzettel die identifiziert werden können, sei es durch Unterschrift oder durch andere Kennzeichnungen sind ungültig, weil sie das Stimmgeheimnis verletzen. Ebenso ungültig sind Wahlzettel, die ehrverletzende Äusserungen enthalten, nicht mindestens einen gültigen Kandidatennamen aufweisen oder mechanisch (z.B. mit einer Schreibmaschine) verändert wurden.

Folgen der Proporzwahl: Eine Proporzwahl ist weniger personalisiert als eine Majorzwahl, da die Wählenden nicht alle Kandidaten persönlich kennen können. Die Parteizugehörigkeit ist dadurch meistens wichtiger als persönliche Leistun- gen oder Beliebtheit. Im Unterschied zur üblichen deutschen Verhältniswahl (aber ähnlich zum Kommunalwahlrecht in vielen deutschen Bundesländern) haben die Wähler in der Schweiz aber Einfluss darauf, welche Kandidaten gewählt werden, indem sie Namen zweimal (kumulieren) oder Kandidaten fremder Listen (panaschieren) aufschreiben können. Die Parteizugehörigkeit der Kandidaten spielt dabei keine Rolle. Auf einer Liste der FDP können durchaus auch Mitglieder der SP aufgeführt werden. Diese Stimmen gehen der FDP verloren und zählen für die SP. Da die Stimmen im Proporz annähernd Proportional verteilt werden, haben auch kleinere Parteien eine Chance auf ein Mandat. Zudem wird auch der Wille von Minderheiten besser berücksichtigt als im Majorz, wo es darum geht, klare Mehrheiten zu schaffen. Das Verfahren ist wesentlich komplizierter als das Majorzverfahren. [top]

Dokument mit Erklärungen zum Proporz

Referendum
Volksentscheid. Das Referendum ist der nachträgliche Entscheid der Stimmberechtigten über einen Gesetzesbeschluss des Parlaments. Das Referendum ist zusammen mit der Initiative eine Einrichtung der halbdirekten Demokratie. Das fakultative Referendum kommt zustande, wenn innerhalb von 100 Tagen 50'000 Unterschriften gesammelt werden. Dann wird das Bundesgesetz, gegen welches das Referendum ergriffen wurde, einer Volksabstimmung unterbreitet. [top]

WTO
World Trade Organisation, die heutige Nachfolgeorganisation der GATT (General Agreement on Tarifs and Trade). Ziel des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ist die weltweite Durchsetzung des Freihandels. [top]

 

 
webdesign thun: luginbuehl.com